Benutzungsordnung | Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik - MPISOC
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Benutzungsordnung

Benutzungsordnung

Benutzungsordnung (PDF) 

Zur Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und Forschung in den Disziplinen Sozialrecht und Sozialpolitik steht die Bibliothek des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik sowohl Mitarbeiter/innen, Stipendiat/innen und Gästen des Instituts als auch wissenschaftlich interessierten Besucher/innen offen. Besucher/innen melden sich bitte täglich bei der Bibliotheksleitung an und tragen sich in das Gästebuch im Lesesaal ein. Für alle Mitarbeiter/innen und Besucher/innen gilt die Benutzungsordnung. Beachten Sie, dass die Bibliotheksleitung bei Verstößen Personen von der Nutzung der Bibliothek ausschließen kann.

Folgende Informationen bitten wir daher zu beachten:

1. Aufenthalt
Mäntel, Taschen und Lebensmittel können nicht in den Lesesaal mitgenommen werden. Besucher/innen stehen zu den Öffnungszeiten der Bibliothek abschließbare Garderobenschränke (Pfand 1 €) zur Verfügung. Die Benutzung von Handys sowie Essen und Trinken sind nicht gestattet.

Das Eigentum der Bibliothek ist pfleglich zu behandeln. Wir bitten Sie im Besonderen, in Büchern und Zeitschriften keine Eintragungen und Unterstreichungen vorzunehmen, die Seiten nicht zu knicken und keine Markierungszettel zu hinterlassen.

Die in der Bibliothek vorhandenen Computer sowie der Internetzugang stehen nur für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung. Die Voreinstellungen an den Rechnern dürfen nicht verändert werden. Verwenden Sie bitte auch keine externen Speichermedien.

2. Ausleihe 
Da es sich um eine Präsenzbibliothek handelt, dürfen keine Medien außer Haus gebracht werden. Sollte ein zwingender Grund es erfordern, ein Buch oder eine Zeitschrift mitzunehmen, muss die Bibliotheksleitung zustimmen.

Für Mitarbeiter/innen, Stipendiat/innen und Gastwissenschaftler/innen ist eine Ausleihe innerhalb des Instituts möglich. Der Benutzerausweis berechtigt, Bücher und gebundene Zeitschriften bis zu sechs Monate zu entleihen. Jede Person ist verpflichtet, die benötigten Medien umgehend auf ihr Benutzerkonto zu verbuchen. Hierfür stehen im Lesesaal und in den Magazinräumen Selbstverbuchungsteminals zur Verfügung. Eine Verlängerung der Leihfrist ist nur einmal möglich.

Bücher mit dem Vermerk „Lesesaal-Exemplar“ und Zeitschriftenhefte können nicht ausgeliehen werden. Zeitschriftenhefte dürfen aber im Lesesaal und — nach Anzeige beim Bibliothekspersonal — im Kopierraum (443) kopiert werden.

3. Weitergabe von Medien 
Mitarbeiter/innen können ausgeliehene Medien untereinander weitergeben, wenn sie die entsprechenden Titel umgehend auf ihr Benutzerkonto umbuchen.

4. Vormerkungen 
Entliehene Medien können über die Mitarbeiter/innen der Bibliothek oder dem Web-OPAC vorgemerkt werden. Der/die Erstentleiher/in muss das Medium — unter Berücksichtigung der Mindestausleihdauer von 14 Tagen — innerhalb von drei Werktagen der Bibliothek zurückgeben. Verstöße können in Absprache mit der Institutsleitung zur Sperrung des Benutzerkontos führen.

5. Rückgabe 
Entliehene Medien sind spätestens am Tag des Ablaufs der Leihfrist in das Rückgaberegal im Lesesaal der Bibliothek zurückzustellen: Wenn die Bibliothek ein Medium früher zurückfordert, hat der/die Benutzer/in drei Werktage Zeit, es zurückzugeben. Tagesgäste müssen ebenfalls alle genutzten Medien in das Rückgaberegal im Lesesaal stellen.

In dringenden Fällen ist die Bibliothek berechtigt, Medien vor Ablauf der Fristen auch ohne Kenntnis des Entleihers aus einem Büro zu entnehmen. Der/die Betroffene wird darüber schriftlich benachrichtigt.

Mitarbeiter/innen, Stipendiat/innen und Gäste des Instituts werden bei der Beendigung ihrer Tätigkeit am Institut gebeten, ihre Bücher rechtzeitig und vollständig zurückzugeben.

6. Mediensicherung 
Die Besucher/innen erklären sich damit einverstanden, mitgeführte Gegenstände dem Bibliothekspersonal vorzuzeigen, wenn beim Verlassen der Bibliotheksräume die Buchsicherungsanlage Alarm auslöst.

7. Informationen 
Die Mitarbeiter/innen der Bibliothek freuen sich, Ihnen mit Auskünften zu helfen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird jedoch nicht übernommen.

8. Recherchen und Dokumentenlieferdienst 
Jede/r Nutzer/in kann selbständig oder zusammen mit dem Bibliothekspersonal Recherchen durchführen. Zudem können Mitarbeiter/innen, Stipendiat/innen und Gäste des Instituts den Service der Bibliothek zur Durchführung der Fernleihe sowie den Dokumentenlieferdienst nutzen. Aufträge hierzu nehmen die Bibliotheksmitarbeiter/innen gerne entgegen.